Nach den Beschlüssen der Bund-Länder Konferenz vom 10. August 2021 hat der Freistaat seine 13. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) angepasst. Die Verordnung wurde veröffentlicht und trat am 23.08.2021 in Kraft.
Daher gilt für unseren TSV-Sportverein ab dem 23.08.21 folgendes:
Der Sport in Innenräumen ist nur mit den 3 G erlaubt:
Genesen : Geimpft : Getestet
Unter einer der folgenden Voraussetzungen kann am Sportbetrieb weiterhin teilgenommen werden:
- Teilnehmer müssen im Besitz eines auf sie ausgestellten Impf- oder Genesenen-Nachweises sein.
- Ein vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassener, unter Aufsicht vorgenommener Antigentest zur Eigenverwendung durch Laien (Selbsttest), wird im Beisein der/des Übungsleiters/in gemacht.
- Ein Antigentest (24 Std.), oder PCR Test aus der Apotheke (max. 48 Std) alt.