Corona Update 5/2021

Die 7-Tage-Infektionsinzidenz als das bisher dominierende Kriterium in der Pandemiebekämpfung wird abgelöst.

Mit ihr entfallen auch fast alle bisher inzidenzabhängigen Regelungen:

  • Die allgemeinen Kontaktbeschränkungen entfallen ersatzlos
  • Personenobergrenze für Großveranstaltungen (Sport, Kultur etc.): maximal 25.000 Personen; die bisherigen Personenobergrenzen für private und öffentliche Veranstaltungen entfallen
  • Die FFP2-Maskenpflicht entfällt. Die medizinische Maske („OP-Maske“) ist der neue Maskenstandard.
  • Unter freiem Himmel: generell keine Maskenpflicht mehr (Ausnahme: Eingangs- und Begegnungsbereiche größerer Veranstaltungen ab 1.000 Personen)
  • In geschlossenen Räumen: generelle Maskenpflicht (Ausnahme: jeder feste Sitz- oder Stehplatz bei Veranstaltungen etc., wenn er zuverlässig den Mindestabstand von 1,5 m zu anderen festen Plätzen einhält, die nicht mit eigenen Haushaltsangehörigen besetzt sind)
  • In Handel, Dienstleistungen und Freizeiteinrichtungen entfallen die bisherigen quadratmetermäßigen Kunden- oder Besucherbeschränkungen

Lediglich für die Anwendung von 3G (Geimpft, Genesen oder Getestet) ab Inzidenz 35 bleibt die 7-Tage-Infektionsinzidenz relevant. D.h., dass über der Inzidenz von 35 im Landkreis oder im Innenbereich breitflächig der 3G-Grundsatz gilt:

  • Veranstaltungen, Sportstätten, Fitnessstudios, körpernahen Dienstleistungen (z. B. Friseure, Fußpflege, Massage usw….), die gesamte Kultur, Theater, Kinos, Museen, Gedenkstätten, Gastronomie, Beherbergung, die Hochschulen, Krankenhäuser, Bibliotheken und Archive, die außerschulischen Bildungsangebote wie Musikschulen und die Erwachsenenbildung, außerdem Freizeiteinrichtungen einschließlich Bäder, Thermen, Saunen, Seilbahnen und Ausflugsschiffe, Spielbanken, den touristischen Reisebusverkehr und ähnliches.
  • Ausnahme: Kinder unter 6 Jahre; für sie gilt keine 3G-Regelung
  • SchülerInnen gelten mit Blick auf die regelmäßigen Tests in der Schule als getestet
  • Ausgenommen vom 3G-Grundsatz sind:  Veranstaltungen ausschließlich unter freiem Himmel bis 1.000 Personen

An die Stelle der 7-Tage-Infektionsinzidenz tritt eine neue Krankenhausampel als Indikator für die Belastung des Gesundheitssystems mit zwei Stufen – Gelb und Rot.

  • Stufe Gelb ist erreicht, sobald bayernweit innerhalb der jeweils letzten 7 Tage mehr als 1.200 Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung in Krankenhäuser aufgenommen werden mussten.
  • Stufe Rot ist erreicht, sobald mehr als 600 Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung auf den bayerischen Intensivstationen liegen.

Dieses Ampelsystem ist nicht mit der TSV-Ampel gleichzustellen !