Archiv der Kategorie: Corona

Keine gesetzlichen Einschränkungen mehr für den Sport !

Nachdem in den letzten beiden Jahren immer neue Infektionsschutzmaßnahmen den Sportbetrieb bestimmt haben, gibt es seit dem 02.04.2022 keine gesetzlichen Restriktionen mehr für den Sport in Bayern.

Aus diesem Grund hat der TSV 1893 Taufkirchen/Vils seine Hygiene- und Schutzmaßnahmen (Hygienekonzept) von der Homepage genommen.
Sollten sich durch Hotspotregelungen wieder einzelne Rahmenbedingungen ändern, werden wir aktuell über die Situation evtl. auch mit einem neuen Hygienkonzept informieren.

Es obliegt jedem Übungsleiter und dessen Gruppe, welche erweiterten Hygienmaßnahmen umgesetzt werden.

Der TSV 1893 Taufkirchen/Vils empfiehlt das Tragen einer Maske in Innenräumen, das Wahren der Abstandsregeln, wenn keine Maske getragen wird und die Aufrechterhaltung der Hygienemaßnahmen. Reinigungsmittel für Sportgeräte werden weiterhin vom TSV 1893 Taufkirchen/Vils zur Verfügung gestellt.

Die Vorstandschaft des TSV 1893 Taufkirchen/Vils

Corona Update 8/2021

Ab heute gelten die 2G-Plus Regeln auch in den Hallen des TSV Taufkirchen und in den Realschulturnhallen !

Zutritt nur für Personen, die geimpft oder genesen und zusätzlich einen negativen Corona-Test vorlegen können. Als Testnachweis zählen

  • ein PCR-Test – höchstens 48 Stunden alt
  • ein Antigen-Schnelltest – höchstens 24 Stunden alt oder
  • ein unter Aufsicht ausgeführter Selbst-Schnelltest.

Einen Selbst-Schnelltest müssen alle Teilnehmer*innen selbst mitbringen. Der Verein stellt keine Selbst-Schnelltests zur Verfügung.

Ausnahmen: Kinder unter 12 Jahren und 3 Monaten erhalten Zugang ohne Test- oder Genesenennachweis.
bis 31.12.2021: Minderjährige Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren, die an der Schule regelmäßigen Tests unterliegen, erhalten damit auch Zugang zu sportlichen Aktivitäten.

Bitte beachten Sie, dass jeder Übungsleiter selbst entscheidet, ob er unter diesen Bedingungen seine Sportstunde anbietet.
Bitte kontaktieren Sie Ihre Trainer*innen, ob die Sportstunden angeboten werden !

Corona Update 7/2021

Das Hygienekonzept Sport des TSV 1893 Taufkirchen/Vils wurde fortgeschrieben und liegt nun in der Version 2.11 vor.

Die wesentlichen Änderungen bzw. Anpassungen stellen sich wie folgt dar:

    • Indoor-Sport mit folgenden Einschränkungen:
      • 2G Regel, Zutritt nur für Geimpfte und Genesene der Nachweis ist auf den Teilnehmerlisten zu dokumentieren
      • Kinder bis zum 12. Geburtstag können an 2G-Veranstaltungen teilnehmen – der Nachweis ist über das Geburtsdatum zu führen
      • Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die der regelmäßigen Schultestung unterliegen sind von der 2G-Regelung ausgenommen.
        Diese Ausnahmegenehmigung ist vorerst bis zum 31.12.2021 gültig.
      • Ausgenommen von dieser Ausnahmegenehmigung sind Auszubildende oder bereits anderweitg berufstätige Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Corona Update 6/2021

Aufgrund der neuen Erkenntnisse und der Entscheidungen des Landkreises Erding, sowie des Landes Bayern, wurde das Hygienekonzept Sport des TSV 1893 Taufkirchen/Vils fortgeschrieben. Die Regelungen gelten ab dem 07.11.2021.

Die wesentlichen Änderungen stellen sich wie folgt dar:

  • Outdoor-Sport – keine Einschränkungen
  • Indoor-Sport mit folgenden Einschränkungen:
    • 2G Regel, Zutritt nur für Geimpfte und Genesene der Nachweis ist auf den Teilnehmerlisten zu dokumentieren
    • Kinder bis zum 12. Geburtstag können an 2G-Veranstaltungen teilnehmen – der Nachweis ist über das Geburtsdatum zu führen
    • Kinder ab dem 12. Geburtstag unterliegen ebenfalls der 2G Regel, Zutritt nur für Geimpfte und Genesene
  • Maskenpflicht – grundsätzlich nur noch FFP2 mit folgenden Ausnahmen
    • Kinder bis zum 6. Geburtstag sind befreit
    • Kinder bis zum 15. Geburtstag medizinische Maske

Hygienekonzept 2.1 des TSV 1893 Taufkirchen/Vils, gültig ab dem 07.11.2021.

Die Geschäftsstelle ist bis auf Weiteres nicht besetzt. Bitte wenden Sie sich per Mail an die Geschäftsstelle.

Corona Update 5/2021

Die 7-Tage-Infektionsinzidenz als das bisher dominierende Kriterium in der Pandemiebekämpfung wird abgelöst.

Mit ihr entfallen auch fast alle bisher inzidenzabhängigen Regelungen:

  • Die allgemeinen Kontaktbeschränkungen entfallen ersatzlos
  • Personenobergrenze für Großveranstaltungen (Sport, Kultur etc.): maximal 25.000 Personen; die bisherigen Personenobergrenzen für private und öffentliche Veranstaltungen entfallen
  • Die FFP2-Maskenpflicht entfällt. Die medizinische Maske („OP-Maske“) ist der neue Maskenstandard.
  • Unter freiem Himmel: generell keine Maskenpflicht mehr (Ausnahme: Eingangs- und Begegnungsbereiche größerer Veranstaltungen ab 1.000 Personen)
  • In geschlossenen Räumen: generelle Maskenpflicht (Ausnahme: jeder feste Sitz- oder Stehplatz bei Veranstaltungen etc., wenn er zuverlässig den Mindestabstand von 1,5 m zu anderen festen Plätzen einhält, die nicht mit eigenen Haushaltsangehörigen besetzt sind)
  • In Handel, Dienstleistungen und Freizeiteinrichtungen entfallen die bisherigen quadratmetermäßigen Kunden- oder Besucherbeschränkungen

Lediglich für die Anwendung von 3G (Geimpft, Genesen oder Getestet) ab Inzidenz 35 bleibt die 7-Tage-Infektionsinzidenz relevant. D.h., dass über der Inzidenz von 35 im Landkreis oder im Innenbereich breitflächig der 3G-Grundsatz gilt:

  • Veranstaltungen, Sportstätten, Fitnessstudios, körpernahen Dienstleistungen (z. B. Friseure, Fußpflege, Massage usw….), die gesamte Kultur, Theater, Kinos, Museen, Gedenkstätten, Gastronomie, Beherbergung, die Hochschulen, Krankenhäuser, Bibliotheken und Archive, die außerschulischen Bildungsangebote wie Musikschulen und die Erwachsenenbildung, außerdem Freizeiteinrichtungen einschließlich Bäder, Thermen, Saunen, Seilbahnen und Ausflugsschiffe, Spielbanken, den touristischen Reisebusverkehr und ähnliches.
  • Ausnahme: Kinder unter 6 Jahre; für sie gilt keine 3G-Regelung
  • SchülerInnen gelten mit Blick auf die regelmäßigen Tests in der Schule als getestet
  • Ausgenommen vom 3G-Grundsatz sind:  Veranstaltungen ausschließlich unter freiem Himmel bis 1.000 Personen

An die Stelle der 7-Tage-Infektionsinzidenz tritt eine neue Krankenhausampel als Indikator für die Belastung des Gesundheitssystems mit zwei Stufen – Gelb und Rot.

  • Stufe Gelb ist erreicht, sobald bayernweit innerhalb der jeweils letzten 7 Tage mehr als 1.200 Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung in Krankenhäuser aufgenommen werden mussten.
  • Stufe Rot ist erreicht, sobald mehr als 600 Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung auf den bayerischen Intensivstationen liegen.

Dieses Ampelsystem ist nicht mit der TSV-Ampel gleichzustellen !